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Whistleblowing - Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Mit Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wird es in Deutschland eine Verpflichtung für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern geben, eine (interne) Meldestelle einzurichten die es hinweisgebenden Personen ermöglicht, Hinweise über Verstöße oder Missstände einzureichen. 

Das bedeutet für Unternehmen: 

  • Unternehmen und Organisationen ab 50 Mitarbeitende müssen sichere Hinweisgebersysteme einführen, Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitenden haben jedoch eine Übergangsfrist bis Dezember 2023.  Ab 250 Mitarbeitern muss ein Meldesystem bis Ende 2022 eingerichtet sein. 
  • Das Verfahren der Meldungsabgabe muss mündlich oder schriftlich und auf Wunsch auch persönlich möglich sein – Sie können dazu eine externe Stelle beauftragen 
  • Die interne/externe Meldestelle muss dem Hinweisgeber innerhalb von 7 Tagen den Eingang der Meldung bestätigen 
  • Innerhalb von drei Monaten muss die Meldestelle die hinweisgebende Person darüber informieren, welche Maßnahmen in Folge ergriffen wurden, z. B. die Einleitung interner Untersuchungen oder die Weitergabe der Meldung an die zuständige Behörde


Sollten Sie die Meldestelle nicht intern im Unternehmen besetzen wollen oder noch auf der Suche nach einem geeigneten System sein, sprechen Sie uns gerne an! Wir stellen Ihnen gerne unverbindlich unsere Lösung vor!